Werden Sie eine Partnergesellschaft!
Im heutigen, sich rasch verändernden industriellen Umfeld ist das Design und die Entwicklung von neuen Technologien und Wirtschaftsgütern ausschlaggebend. Unternehmen können nur mit der kontinuierlichen Evolution und Entwicklung der Technologie und der Variabilität der Kundenpräferenzen Schritt halten, indem sie ihr Produktsortiment ständig überarbeiten. Zu diesem Zweck müssen Unternehmen in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren, um neues wissenschaftliches und technologisches Wissen für den Vorantrieb ihrer Prozesse und Dienstleistungen zu entdecken.
Bedauerlicherweise bringen diese Aktivitäten meistens keine direkten Erträge oder Verbesserungen und bedingen gleichzeitig höhere Ungewissheit im Vergleich zu anderen betrieblichen Aktivitäten. Dies trifft vor allem auf industrielle Bereiche zu, welche von innovativer Technologie wie der Biometrie angetrieben werden.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet das Schweizerische Forschungs- und Bewertungszentrum für Biometrische Sicherheit Biometrie- und Sicherheitsunternehmen die Möglichkeit, starke Bande mit talentierten Forschern und Ingenieuren in diesem Gebiet zu knüpfen, Empfehlungen zu machen und die Ausrichtung der Forschungsprojekte zu beeinflussen, indem sie eine Partnergesellschaft werden. Diese Vorteile können einfach durch die Bezahlung eines jährlichen Verwaltungsbeitrags erworben werden.
Sowohl Partnergesellschaften als auch privilegierte Partnergesellschaften können Vertreter in die Partnergesellschaftsberatungskommission delegieren, welche sich aus einem Vertreter pro Partnergesellschaft und zwei Vertretern pro privilegierter Partnergesellschaft zusammensetzt. Die Beratungskommission trifft sich einmal im Jahr und erteilt Empfehlungen für Forschungsprojekte, die innerhalb des Zentrums ausgeführt werden sollen, und für die Ressourcenverteilung zwischen den Projekten.
Zusätzlich haben die Partnergesellschaften das Recht, eine weltweite, unentgeltliche, nicht-exklusive und unbefristete Lizenz auf die Ergebnisse, welche durch die Projekte des Zentrums erlangt wurden, zu erhalten. Diese Lizenz ist auf Tochtergesellschaften, welche im vollen Besitz des Mutterkonzerns sind, übertragbar. Der Unterschied zwischen Partnergesellschaften und privilegierten Partnergesellschaften ist, dass erstere nur Lizenzen auf jene Resultate erwerben können, an deren Erreichung sie finanziell beteiligt waren, während letztere Lizenzen auf die Resultate aller Aktivitäten erhalten können.
Und nicht zuletzt haben Partnergesellschaften das Recht, Publikationsanforderungen von Artikeln und Präsentationen vorab einzusehen und einen zeitlich limitierten Aufschub zu beantragen, falls die Publikation patentierbare Ergebnisse beinhaltet und Schutz benötigt.